Teilnahmebedingungen Brückenbesichtigung Krefeld-Ürdingen
- VeranstalterVeranstalter der Brückenbesichtigung der Rheinbrücke Krefeld-Ürdingen ist Strassen.NRW. Die VDI Fachmedien sind Kooperationspartner und vermarkten die Veranstaltung im Vorfeld.
- TeilnahmeberechtigtDie Teilnahme richtet sich in erster Linie an Bauingenieurinnen und Bauingenieure.
Sofern eine ausreichende Anzahl an Plätzen vorhanden sind, dürfen Familienmitglieder auf Anfrage mitgenommen werden. Kinder müssen ein Mindestalter von 12 Jahren haben, um im Brückenwagen zu fahren.
- Anmeldung und WartelisteBei Überbuchung der Veranstaltung erfolgt die Platzvergabe entsprechend dem Eingang der Anmeldungen. Bauingenieurinnen und Bauingenieure werden dabei erstrangig, Familienangehörige zweitrangig berücksichtigt. Eine Teilnahme kann mit dieser Anmeldung nicht garantiert werden.
- Sicherheit
Die Vorgaben von Strassen.NRW sind zu berücksichtigen.
Jede teilnehmende Person hat größtmögliche Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Alkoholische Getränke und offenes Feuer sind strikt verboten. Bei der Baustellenexkursionen ist für festes Schuhwerk zu sorgen.
- Haftung
Die Anreise zur Exkursion und die Teilnahme erfolgen auf eigene Gefahr.
Die teilnehmende Person ist für Schäden, die ihm oder ihr entstehen, oder die er oder sie verursacht, in vollem Umfang verantwortlich. Die Haftung des Veranstalters (Straßen.NRW) für Personen- und Sachschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Veranstalters beschränkt.
VDI Fachmedien GmbH & Co. KG
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